| Visa | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation in der Bundesrepublik Deutschland (Visastelle) |
Stand: 19.10.2004 |
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| 1. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 2. | Folgende Unterlagen sind vorzulegen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 3. | Für Touristen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4. | Für Geschäfts- und Dienstreisen, Studienaufenthalte, Kultur oder Schüleraustausch | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 5. | Dauervisa | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 6. | Transitvisa | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 7. | Besuchervisa (Privatreisen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 8. | Visaaustellung im Sonderfall | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 9. | Bearbeitungskosten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 10. | Postalische Visabeantragung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 11. | Beachten Sie bitte folgendes | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Die Einreise in die Russische Föderation (RF) erfolgt mit einem gültigen Visum, das in einer Konsularvertretung der Russischen Föderation in Berlin, Hamburg, Bonn, München oder Leipzig rechtzeitig vor der Reise beantragt werden muss. 2. Für Bürger aus Drittländern ist eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland erforderlich, ansonsten muß das Visum im Heimatland beantragt werden. 3. Das Visum wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt (keine Gruppenvisa). Es gilt für einen bestimmten Termin (laut Einladung oder Reisebestätigung) und berechtigt zur einmaligen Ein- und Ausreise in die RF (außer zweifache und Dauer-Visa). 4. Bei kombinierten touristischen Reisen (Russland-Baltikum-Russland usw.) muss ein zweifaches Visum beantragt werden. 5. Die Unterlagen können persönlich oder postalisch eingereicht
werden. 6. Persönliche Beantragung ist von Montag bis Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr möglich. 7. Sofern Sie den kostenpflichtigen Beratungsservice hinsichtlich der Visabeantragung, Einladungen nach Russland usw. in Anspruch nehmen möchten, wählen Sie bitte die Servicenummer 030/22-65-11-84 (in Deutsch); 030/22-65-11-83 (in Russisch) oder senden Sie uns Ihre Anfrage per Fax 0190-773313 (0,78 EUR/Min) zu. Achtung: Visa für die Einreise in andere GUS-Staaten werden von den jeweiligen Konsulaten ausgestellt.
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| 2. Folgende Unterlagen sind vorzulegen: 1. Ein Original-Reisepass (keine Passkopien, da das Visum in den Pass eingeklebt wird) oder ein Kinderausweis (unbedingt mit Lichtbild), falls das Kind nicht im Reisepass der Eltern eingetragen ist. Der Reisepass soll mindestens 3 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens eine freie Seite beinhalten. 2. Ein in Blockschrift oder mit Schreibmaschine ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumantrag. Alle Fragen des Visumantrages müssen richtig und vollständig beantwortet sein. 3. Ein am Visumantrag festgeklebtes Passbild (keine Ablichtungen), Format 3x4 cm. Fotos im Profil sowie Fotos, die den Antragsteller mit Sonnenbrille oder getönter Brille zeigen, sind zu vermeiden. Achtung: Für mitreisende Kinder, die keinen eigenen Kinderausweis besitzen und älter als 4 Jahre sind, ist ein amtlich eingetragenes Lichtbild im Reisepass des Elternteils erforderlich, in dessen Visum das Kind eingetragen wird sowie ein entsprechender Vermerk im Visumantrag (Punkt 22). 4. Den Nachweis einer Reisekrankenversicherung von einem in Russland anerkannten deutschen Versicherungsunternehmen. 4.1 Als Nachweis der Reisekrankenversicherung werden folgende Unterlagen
anerkannt: Hinweis: Eine Reisekrankenversicherung können Sie auch durch persönlichen Antrag im EG der Konsularabteilung der Russischen Botschaft in Berlin erhalten. |
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1. Für Touristen (auch Individualreisende) ist zusätzlich zu den im Punkt 2 erwähnten Unterlagen eine förmliche Reisebestätigung des russischen Reiseveranstalters erforderlich. 2. Weiterhin muss ebenfalls ein Voucher des deutschen Reisebüros oder des russischen Reiseveranstalters vorgelegt werden. 3. Fehlt eine dieser Unterlagen, kann kein Visum ausgestellt werden! 4. Bei Bus-, PKW- oder Motorradreisen ist ein entsprechender Vermerk im Visum erforderlich; unbedingt Kennzeichen, Modell und Farbe angeben! 5. Ein touristisches Visum muss spätestens 24 Stunden vor dem auf der Reisebestätigung angegebenen Einreisedatum ausgestellt sein. |
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4. Für Geschäfts- und Dienstreisen, Studienaufenthalte, Kultur- oder Schüleraustausch 1. Für Geschäfts- und Dienstreisen, Studienaufenthalte, Kultur- oder Schüleraustausch wird zur Visabeantragung eine förmliche Originaleinladung des russischen Innen- bzw. Außenministeriums benötigt. 2. Falls ein Aufenthalt in der Russischen Föderation länger als 3 Monate vorgesehen ist, muss die Einladung durch das Innen- bzw. Außenministerium für Einreisevisa beantragt werden. Bei der Visabeantragung in der russischen Konsulareinrichtung ist eine negative HIV-Testbescheinigung zu vorlegen. Diese Bescheinigung hat eine Gültigkeit von 3 Monaten ab Tag der ärtzlichen Untersuchung. |
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1. Dauervisa für Geschäftsreise werden nur aufgrund der entsprechenden Originaleinladung oder des Telex des russischen Innen-, Außenministeriums ausgestellt. |
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1. Transitvisa (bis 72 Stunden) werden nur bei Vorlage der Fahr- oder Flugkarte sowie (bei Bedarf) des Folgevisums für das Drittland ausgestellt. 2. Falls ein Aufenthalt von mehr als 72 Stunden vorgesehen ist (bis 10 Tage), sind die im Punkt 3 erwähnten Reiseunterlagen vorzulegen. |
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7. Besuchervisa (Privatreisen) 1. Besuchervisa (Privatreisen) werden nur aufgrund einer förmlichen Originaleinladung ausgestellt. Diese Einladungen sind von russischen Staatsbürgern bei den zuständigen örtlichen Pass- und Visabehörden des russischen Innenministeriums (OWIR) zu beantragen (Um Fehler bei der Visaausstellung zu vermeiden, muss der Antragsteller selbst die Ein- und Ausreisedaten auf der Einladung eintragen). Achtung: Ab 15. April 2003 werden Besuchervisa für die deutschen Verwandten ersten Grades der russischen Staatsbürger, die in der Konsularabteilung in Berlin angemeldet sind, nur aufgrund einer förmlichen Originaleinladung der örtlichen Pass- und Visabehörden des russischen Innenministeriums ausgestellt. |
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8. Visaaustellung im Sonderfall 1. Für deutsche Staatsbürger, die nach Russland zur Beerdigung ihrer nahen Verwandten reisen oder ihre schwer kranken Verwandten ersten Grades besuchen müssen, darf außerordentlich ein Expressvisum bei der Vorlage des bei einem russischen Arzt beglaubigten Telegramms mit einem Vermerk des Telegrafenbeamten oder der Kopie der Sterbeurkunde ausgestellt werden. 2. Ausnahmsweise kann die Konsularabteilung das entsprechende Visum außerhalb der Sprechstunden ausstellen. 3. In diesem Fall wird nur der minimale Tarif für das Visum erhoben. |
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1. Die Bearbeitungskosten bestehen aus: 2. Die anfallenden Bearbeitungskosten sind wie folgt zu begleichen: Der abgestempelte Original-Einzahlungsbeleg des Überweisungsformulars (kein Bargeld, kein Verrechnugsscheck!) muss unbedingt zusammen mit den Antragsunterlagen eingeliefert werden. Späteres Nachsenden ist ausgeschlossen! Achtung: Kopien der Banküberweisungsbelege, Kontoauszüge sowie Computerausdrucke von beleglosen Überweisungen „online banking“ werden nicht anerkannt! Unsere Bankverbindung Konto: 40 977 548 00
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10. Postalische Visabeantragung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten zu beachten, dass die Bearbeitung der per Post eingereichten Unterlagen mindestens 10 Tage (Tarif von 7 bis 14 Tagen) dauert. Die Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation in der Bundesrepublik Deutschland in Berlin leistet konsulare Dienste nur für die Einwohner der vier Bundesländer: Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt; Mecklenburg-Vorpommern. Diejenigen, die in anderen Bundesländer wohnen, sollen sich an die entsprechenden Generalkonsulate wenden. Generalkonsulat in Bonn (Waldstr. 42, 53177 Bonn) Generalkonsulat in Hamburg (Am Feenteich 20, 22085
Hamburg) Generalkonsulat in Leipzig (Kickerlingsberg 18, 04105
Leipzig) Generalkonsulat in München (Seidlstr.28, 80335
München) Wichtig: Beachten Sie bitte, dass die Visabearbeitungszeit nicht ab dem Absendungstag, sondern ab dem Empfangstag in der Konsularabteilung beginnt. Es muss zusätzlich mindestens eine Woche nur für den Postweg berücksichtigt werden. 1. Ein frankierter und adressierter Einschreiben-Rückumschlag (3,49 EUR) im Format B 4 - B5 ist unbedingt beizulegen. 2. Adressieren Sie bitte Ihre Sendung nur an die Konsularabteilung.
Unsere postalische Adresse lautet: 3. Bei der postalischen Visabeantragung fällt eine zusätzliche
Gebühr (ohne Versandkosten) in Höhe von: Der abgestempelte Original-Einzahlungsbeleg des Überweisungsformulars (kein Bargeld, kein Verrechnugsscheck!) muss unbedingt zusammen mit den Antragsunterlagen eingeliefert werden. Späteres Nachsenden ist ausgeschlossen! Achtung: Kopien der Banküberweisungsbelege, Kontoauszüge sowie Computerausdrucke von beleglosen Überweisungen „online banking“ werden nicht anerkannt. 4. Die Bearbeitung der per Post eingereichten Unterlagen kann nur nach dem Eingang des von Ihnen auf das Konto der Botschaft überwiesenen Betrages beginnen. |
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11. Beachten Sie bitte folgendes: 1. Alle Unterlagen sollen nicht früher als drei Monate vor der Einreise bei der Konsularabteilung eingegangen sein. 2. Eine Expressvisaerteilung darf nicht in jedem Fall durchgeführt werden. 3. Überprüfen Sie die Visa sofort nach Erhalt (Name, Geburtsdatum, Passnummer), um die möglicherweise aufgetretenen Fehler rechtzeitig beim Konsulat korrigieren zu lassen. Alle Beanstandungen im Nachhinein können nicht mehr geltend gemacht werden. 4. Bitte beachten Sie,dass diese Aufzählung nicht abschließend ist und dass bei auftretenden Fragen im Einzelfall die Vorlage zusätzlicher Unterlagen oder Angaben gefordert werden kann. 5. Die Vorlage gefälschter Unterlagen oder Visaantäge mit falschen Angaben führen zu einem Verbot der Einreise nach Russland. 6. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einreise nach Russland trotz gültigen Visums verweigert werden kann, sofern sich an den Grenzstellen entsprechende Hinweise ergeben. Bearbeitungsgebühren
Konsulargebühren Deutschland gehört zu den Ländern, deren Staatsbürger keine Konsulargebühren entrichten müssen. (Quelle: Botschaft der Russischen Föderation in Deutschland ; Stand: Oktober 2004) |
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