| Visum & Zoll | |||||||||||||||
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| Wo bekomme ich eine "Eintrittskarte"? |
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Falls Sie ihr Visum nicht durch einen Reiseveranstalter besorgen lassen, können Sie sich hier über Visaarten,erforderliche Unterlagen, Fristen und Kosten informieren. | |||||||||||||
Konsularabteilung der Botschaft
der Russischen Föderation in Deutschland Persönliche Beantragung ist von Montag bis Freitag von 9.00 bis
13.00 Uhr möglich. Für Bürger aus Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt; Mecklenburg-Vorpommern |
Generalkonsulat in
Für Bürger aus Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland |
Generalkonsulat Für Bürger aus Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein |
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Generalkonsulat Für Bürger aus Sachsen, Thüringen |
Generalkonsulat Für Bürger aus Bayern |
Sofern Sie den kostenpflichtigen Beratungsservice hinsichtlich der Visabeantragung, Einladungen nach Russland usw. in Anspruch nehmen möchten, wählen Sie bitte die Servicenummer 030/22-65-11-84 (in Deutsch); 030/22-65-11-83 (in Russisch) oder senden Sie Ihre Anfrage per Fax 0190-773313 (0,78 EUR/Min) zu. |
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Generalkonsulat |
Botschaft der Russischen Föderation |
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Botschaft der Russischen Föderation |
Generalkonsulat 24, rue Schaub CH-1202 Genf Telefon: (+41) 22 734 79 55 |
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Einreise Außerdem ist es erlaubt, ausländische Devisen
in die Russische Föderation einzuführen. Summe und Währung
müssen Sie in der Zolldeklaration angeben. Für
die Ausfuhr von Devisen brauchen Sie eine Herkunftsbescheinigung, nämlich
Ihre abgestempelte Einreise-Zolldeklaration. Sonst kann es sein, dass
Sie Ihr eigenes Geld nicht wieder ausführen dürfen. |
Migrationskarte Während Sie die Zollerklärung erst nach Empfang Ihres Gepäcks benötigen, also beim Warten auf das Gepäck noch Zeit haben, sie auszufüllen, muss die Migrationskarte schon bei der Passkontrolle vorgelegt werden. Füllen Sie die Karte also auf jeden Fall schon im Flieger oder in der Schlange vor der Passkontrolle aus! |
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| Zolldeklaration Bei der Einreise müssen Sie eine Einreisedeklaration und eine Migrationskarte ausfüllen. Diese Formulare bekommen Sie meistens schon im Flugzeug - so bleibt Ihnen genügend Zeit zum Ausfüllen. Aber auch in der Gepäckband-Halle, also hinter der Passkontrolle; liegen Formulare der Zolldeklaration aus. |
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Es gibt am Zoll zwei Arten von Korridoren: rote und grüne. Sie können es sich sicher denken: grün heißt, dass Sie nichts zu verzollen haben und daher keine Zolldeklaration ausgefüllt haben, die deswegen auch nicht abgestempelt werden muss. Das heißt nicht, dass hier keine Stichproben gemacht werden können. Jeder, der seine Zollerklärung abgestempelt haben möchte, muss durch einen der roten Korridore gehen! |
Kontrollen Nach meinen Erfahrungen sind die Kontrollen recht lasch. Über eine Dose Kaviar mehr oder weniger regt sich kaum einer auf (allerdings fragen die deutschen Zöllner bisweilen bei der Ankunft in Deutschland!). Ausnahme: An Feiertagen, wenn alle Leute die Koffer voller Geschenke haben. Zu Weihnachten habe ich mal versucht, 20 Dosen Kaviar auszuführen (ohne Deklaration) - ich musste kräftig Zoll draufzahlen. Die Tatsache, dass Kontrollen manchmal lasch sind, soll Sie aber nicht ermutigen, einen Ikonen-Schmuggel-Ring aufzubauen. Davon gibt es schon genug. Das am Flughafen Scheremetjewo herrschende System von roten und grünen Zoll-Korridoren ist verwirrend, weil bisweilen die Schalter der einen Farbe gar nicht besetzt sind. Lassen Sie sich nicht zum Mogeln verleiten! Wenn Sie größere Geldbeträge oder größere Mengen anzeigepflichtiger Waren dabeihaben und nicht sicher sind, ob Sie alles in Moskau verbraten werden, dann gehen Sie auf die Beamten zu und bemühen Sie sich um einen Stempel auf Ihrer Zolldeklaration! Manchmal hilft ein Lächeln. |
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| Ausreise: Bei der Ausreise müssen Sie wieder eine Zolldeklaration ausfüllen. Sie dürfen problemlos alles ausführen, was Sie bei der Einreise haben abstempeln lassen. Generell gilt: Für viele Dinge (Antiquitäten, Kunstgegenstände, Münzen, alte Bücher etc.) brauchen Sie eine spezielle Ausfuhrerlaubnis vom Kulturministerium (darum kümmert sich meist der Verkäufer) - es könnte sich nämlich um ein nationales Kulturgut handeln. Heben Sie generell alle Belege auf, wenn Sie Geschenke, Souvenirs, Kaviar etc. kaufen. Bei der Ausfuhr von Devisen gilt also: Man muss belegen können, woher das Geld stammt (z. B. anhand von Bankquittungen, Quittungen aus den Geldautomaten oder der Zollerklärung von der Einreise) Grundsätzlich gilt: Devisen einführen ist einfacher als deren Ausfuhr. Also: Geben Sie einfach alles aus und unterstützen Sie damit die russische Wirtschaft! |
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Aktuelle Vorschriften und Bestimmungen:
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| Wenn Sie die Zolldeklaration verlieren, sollten Sie sich eine Ersatzbescheinigung besorgen. Nehmen Sie Ihre Bescheinigung mit, die Sie von der Polizei erhalten haben, um den Nachweis zu führen, dass Sie die Unterlagen verloren haben. Adresse: Ulitsa Marinoi Roschtschy, 12, Telefon: 971 1178. Sollten Sie keine Deklaration bei der Ausreise vorweisen können, kann es passieren, dass Sie die eingeführten Devisen nicht wieder ausführen dürfen - schließlich können Sie keinen Nachweis erbringen, dass die Einfuhr legal erfolgte. Bewahren Sie auch alle Quittungen auf, die Sie beim Geldwechsel erhalten haben. | |||
| Kopien von allen Dokumenten Machen Sie sich generell eine Kopie von Reisepass und Visum - bewahren Sie diese Kopien sicher und separat auf. Sollten Sie Dokumente verlieren: Wenden Sie sich an die Polizei und melden den Verlust. Sie bekommen vermutlich Ihre Papiere nicht wieder - aber Sie erhalten ein Vermerk über den Verlust. Bei Ihrer Botschaft erhalten Sie innerhalb kürzester Zeit einen Ersatzpass (denken Sie an Passfotos). Ein Ersatzvisum erhalten Sie im Registrierungsbüro UVIR, Ulitsa Pokrowka 42, Metro: Kitaj-Gorod und weiter mit dem Trollejbus 25 oder 45. Öffnungszeiten: Mo, Di, Do 10 - 13 Uhr, 15 - 18 Uhr, Frei 10 13 Uhr, 15 - 17 Uhr. Rechnen Sie mit langen Warteschlangen. |
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| Korruption
Obwohl Zollbeamte verdammt schlecht bezahlt werden, sollten Sie auf keinen Fall versuchen den Beamten zu bestechen. Also keine 20 Dollar-Note in den Pass legen. Sie sind mit den Gepflogenheiten der Korruption nicht vertraut und bringen sich evtl. in Teufels Küche. Abgesehen davon: Bestechung ist, wie auch in good old Germany, strafbar. Sollten Sie sich dennoch bei Wasser und Brot im Staatsgefängnis wiederfinden oder Probleme mit der Ausreise haben: Informieren Sie Ihre diplomatische Vertretung. Falls Sie es können, hihi. |
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| Erfahrung Schildern Sie mir Ihre Erfahrungen! Sie können anderen das Reisen erleichtern. Erfahrungsbericht von Heinrich Sievers über seine Reise im Sommer 2001 |
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| Wenn Sie die Zolldeklaration verlieren, sollten Sie sich eine Ersatzbescheinigung besorgen. Nehmen Sie Ihre Bescheinigung mit, die Sie von der Polizei erhalten haben, um den Nachweis zu führen, dass Sie die Unterlagen verloren haben. Adresse: Ulitsa Marinoi Roschtschy, 12, Telefon: 971 1178. Sollten Sie keine Deklaration bei der Ausreise vorweisen können, kann es passieren, dass Sie die eingeführten Devisen nicht wieder ausführen dürfen - schließlich können Sie keinen Nachweis erbringen, dass die Einfuhr legal erfolgte. Bewahren Sie auch alle Quittungen auf, die Sie beim Geldwechsel erhalten haben. | |||
| Kopien von allen Dokumenten Machen Sie sich generell eine Kopie von Reisepass und Visum - bewahren Sie diese Kopien sicher und separat auf. Sollten Sie Dokumente verlieren: Wenden Sie sich an die Polizei und melden den Verlust. Sie bekommen vermutlich Ihre Papiere nicht wieder - aber Sie erhalten ein Vermerk über den Verlust. Bei Ihrer Botschaft erhalten Sie innerhalb kürzester Zeit einen Ersatzpass (denken Sie an Passfotos). Ein Ersatzvisum erhalten Sie im Registrierungsbüro UVIR, Ulitsa Pokrowka 42, Metro: Kitaj-Gorod und weiter mit dem Trollejbus 25 oder 45. Öffnungszeiten: Mo, Di, Do 10 - 13 Uhr, 15 - 18 Uhr, Frei 10 13 Uhr, 15 - 17 Uhr. Rechnen Sie mit langen Warteschlangen. |
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| Korruption
Obwohl Zollbeamte verdammt schlecht bezahlt werden, sollten Sie auf keinen Fall versuchen den Beamten zu bestechen. Also keine 20 Dollar-Note in den Pass legen. Sie sind mit den Gepflogenheiten der Korruption nicht vertraut und bringen sich evtl. in Teufels Küche. Abgesehen davon: Bestechung ist, wie auch in good old Germany, strafbar. Sollten Sie sich dennoch bei Wasser und Brot im Staatsgefängnis wiederfinden oder Probleme mit der Ausreise haben: Informieren Sie Ihre diplomatische Vertretung. Falls Sie es können, hihi. |
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| Erfahrung Schildern Sie mir Ihre Erfahrungen! Sie können anderen das Reisen erleichtern. Erfahrungsbericht von Heinrich Sievers über seine Reise im Sommer 2001
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