Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumpflicht
sowohl bei Ein- als auch bei Ausreise und auch bei Transitreisen
z.B. nach Kasachstan. Das Visum muss vor der Einreise bei einer
der russischen Auslandsvertretungen beantragt und eingeholt werden.
Benötigt wird ein möglichst drei Monate über die
Reise hinaus gültiger Reisepass, für Kinder unter 16
Jahren ein Kinderausweis, der stets mit Lichtbild versehen sein
muss, oder ein Eintrag in den Reisepass eines Elternteils. Seit
dem 10. Februar 2003 müssen sich Ausländermittels einer
Migrationskarte bei der Einreise registrieren lassen. Ein Abschnitt
der Karte verbleibt bei den Grenzbehörden, der andere Teil
bleibt nach Abstempelung im Pass des Reisenden und muss beim Verlassen
des Landes wieder abgegeben werden.
Am 1.1.2004 ist ein deutsch-russisches Abkommen
über Reiseerleichterungen in Kraft getreten,
das Erleichterungen in Form von Gebührenermäßigungen,
Verzicht auf Einladungen oder Mehrfachvisa mit längerer Gültigkeitsdauer
für bestimmte Personengruppen vorsieht (Regierungsmitglieder,
Studierende, Schüler, Wissenschaftler, Mitarbeiter in sozialen
oder medizinischen Einrichtungen, Geschäftsleute, Kulturmittler,
Sportler, humanitäre Hilfsorganisationen, Personen mit dringenden
persönlichen Angelegenheiten). Reisende, die zu einer der
Zielgruppen des Abkommens gehören, sollten sich bei der Visumbeantragung
auf die mit dem Abkommen verbundenen Erleichterungen berufen.
Für Deutsche besteht bei Reisen nach Russland Krankenversicherungspflicht.
Bei den russischen Auslandsvertretungen ist eine Liste
mit den akzeptierten Versicherungsunternehmen erhältlich.
Bei der Visabeantragung muss ein Versicherungsschein
vorgelegt werden. Weitere Informationen zum Visumverfahren
können Sie der Homepage der russischen Botschaft unter www.russische-botschaft.de
entnehmen.
Im Frühjahr 2002 wurde ein vereinfachtes Visaverfahren für
Kurzzeitbesuche eingeführt (Beantragung bei ausgewählten
Reisebüros, Erteilung des Visums an ausgewählten Grenzübergangen
bei der Einreise). Das Verfahren bietet jedoch keine nennenswerten
Vorteile gegenüber der Visumbeantragung bei einer russischen
Auslandsvertretung und wird daher nicht empfohlen. Am Flughafen
St. Petersburg wird das genannte Verfahren nicht praktiziert.
Es besteht Registrierungspflicht nach der Einreise.
Die Registrierung muss uber den russischen Partner des deutschen
Reisebüros erfolgen, welches das Visum beschafft hat. Eine
Ausreise aus der Russischen Föderation ohne gültiges
Visum ist nicht möglich (z.B. abgelaufenes Touristenvisum,
oder Passverlust). Dies bedeutet bei Pass- und Visaverlust während
der Reise, dass nicht nur ein Passersatz, sondern auch ein neues
russisches Visum bei den örtlichen russischen Pass- und Visadiensten
beantragt werden muss.
Visaverlängerungen sind in der Regel nicht möglich.
Bei Vorliegen besonderer Gründe (z.B. eigene Erkrankung)
muss eine notwendige Verlängerung rechtzeitig beim russischen
Partner des deutschen Reisebüros vor Ort beantragt werden.
In der RF gibt es nach wie vor für Ausländer gesperrte
Städte und Gebiete und in regionaler Zuständigkeit
gesperrte Bereiche, die nicht abschließend veröffentlicht
sind. Die zuständige Stelle, durch die die Registrierung
erfolgen muss (z.B. Hotel oder UWIR), erteilt Auskunft über
die örtlichen Sperrgebiete. Sofern vom eigentlich geplanten
und auch im Visum genannten Aufenthaltsort aus eine mehrtägige
Reise/Ausflug geplant ist, muss eine entsprechende Abmeldung bei
der Registrierungsstelle erfolgen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
können sich kurzfristig ändern, ohne dass das
Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
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