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| Geld oder Leben |
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Die offizielle russische Währung ist der Rubel.
In folgenden Noten gibt es Scheine: 5, 10, 50, 100, 500,
1000,
Münzen: 1, 2, 5, 10, 50 Kopeken; 1, 2, 5 Rubel;
Den aktuellen Tageskurs können Sie den Zeitungen
oder dem deutschsprachigen Nachrichtendienst Russland-aktuell
entnehmen.
Rubel-Noten, die vor 1993 gedruckt wurden, sind ungültig.
Andererseits werden aber auch von ausländischen Währungen in Wechselstuben
immer nur die neuesten Varianten angenommen, selbst wenn die Scheine im
Herkunftsland noch gültig sind.< color="#FF8080" size="4">
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US-Dollar oder Euro bzw. alle Fremdwährungen müssen Sie bei
der Einreise deklarieren. Ein Formular erhalten Sie im Flugzeug
oder am Flughafen bei der Einreise.
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In Geschäften und Restaurants bezahlen Sie generell mit
Rubel.
Die Waren sind oft zusätzlich in US-Dollar ausgezeichnet - dies bedeutet
aber nicht, dass Sie auch in diesen Währungen bezahlen können. Die Auszeichnung
erfolgt nur deshalb so, weil der Rubelkurs sich verändert und der Dollar
stabiler ist. An der Kasse wird der Dollarbetrag dann zum jeweiligen Tageskurs
umgerechnet. Der aktuelle Tageskurs steht auf einer Tafel an der Kasse oder
am Eingang - der Kurs ist aber meist etwas schlechter als in der Bank.
Viele Kaufhäuser haben eine eigene Wechselstube. Alle Banken tauschen US-Dollar.
Wenige Wechselstuben tauschen auch schon Euro. Also ist es leichter, sich
mit US-Dollar, der heimlichen Währung, einzudecken.
Für den Umtausch benötigen Sie offiziell den Reisepass, praktisch wird er
aber nie verlangt. Für eine Umtauschquittung brauchen Sie ihn aber. Heben
Sie die Quittung auf bzw. lassen Sie sich den umgetauschten Betrag in der
Einreisedeklaration quittieren. |
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In allen großen Hotels gibt es Wechselstuben
und "Bankomaten". Da können Sie mit Ihrer Kreditkarte
Beträge in Dollar oder Rubel abheben. Aber auch im gesamten Stadtgebiet
schießen die Tauschplätze wie Pilze aus dem Boden (obmen valjuty). Der Tauschkurs
ist auf einer Tafel an den Fenstern angebracht und meist günstiger
als in einer Bank. Gebühren werden selten erhoben, wenn doch, sind es höchstens
2 Rubel. |
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Banknoten
die Sie einführen, sollten sauber, nicht geknickt oder beschädigt und
vor allem nicht bemalt oder markiert sein. Es sollte sich auch um die
neuesten Banknotenausgaben handeln: Es könnte sonst Probleme beim
Tausch geben.
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Schwarztausch
gibt es praktisch nicht mehr, weil dieses Geschäft nicht mehr lukrativ
ist. Falls Sie doch einmal angesprochen werden. FINGER WEG! Es kann sich
nur um Betrug handeln.
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Nicht überrascht sein, wenn der Bankangestellte Ihren Schein
auf Herz und Nieren prüft: Es ist viel Falschgeld (speziell 20 und 100
US-Dollar-Noten) im Umlauf.
Auch der Euro erfordert eine gewisse Eingewöhnungszeit.
Besonders der falsche Fünfziger (€) ist ja bei
uns auch sehr verbreitet. |
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Was Ihnen vielleicht passieren kann, ist, dass Russen angesichts
eines greifbaren Deutschen oder anderer "Jewro-Menschen" Sie bitten,
ihnen alte, im Strumpf gehortete DM-Scheine in Euro umzutauschen. |
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Reiseschecks
sind höchstens in Banken zu gebrauchen. Selber habe ich keine Erfahrungen
damit. |
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Kreditkarten
VISA, American Express und MasterCard werden in vielen Restaurants und internationalen
Hotels angenommen. In Kaufhäusern und Reisebüros kann man sich noch nicht
darauf verlassen. Manchmal müssen Sie den Personalausweis oder Reisepass
vorzeigen, wenn Sie mit Kreditkarte bezahlen. Sollten Sie die Kreditkarte
verlieren: Sperrung unter Telefon: 284 41 51, American Express: 254 45 05
oder rufen Sie bei Ihrer Heimatbank an. Machen Sie Sicherheitskopien von
Kreditkarte, Visum und Pass und schreiben Sie die wichtigsten Telefonnummern
auf. |
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Eine Straßenszene:
Am Bahnsteig einer Haltestelle für Vorortzüge trinkt ein Mann kurz vor Ankunft
seines Zuges den letzten Schluck aus seinem Feierabend-Bier. Eine alte Frau
zupft ihn am Ärmel und bittet um die leere Flasche. Der Mann lehnt ab und
steckt sie selber in seine Tasche. (Für eine leere Bierflasche bekommt man
an der Sammelstelle 30 Kopeken). |
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Werden Sie also nicht nervös, wenn Sie leere Flaschen rumstehen
sehen: Meistens sind sie extra irgendwo an der Seite abgestellt. Für
die, die auf das Kassieren des Pfandgeldes angewiesen sind.
Da das Biertrinken in der Öffentlichkeit nun staatlicherseits zurückgedrängt
werden soll, wird auch diese Einkommensquelle langsam zum Erliegen kommen. |
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Der
Kurs
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03.2000 |
01.2002 |
10.2004 |
| DM |
14 |
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| € |
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26,51 |
36,45 |
| USD |
28,5 |
30,66 |
29,11 |
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Das Existenzminimum
wird im Quartalsturnus festgelegt und setzt sich zusammen aus folgenden
Größen:
1. Verbraucher-Warenkorb
2. Einkommensteuer
3. Rentenbeitrag
Der Inhalt des Verbraucher-Warenkorbes wird nicht seltener als alle 5
Jahre neu festgelegt. |
Das
Gesetz der RF schreibt vor, dass sowohl Mindestlohn als auch Mindest-Altersrente
schrittweise dem Existenzminimum angenähert werden sollen. Im Moment
(Ende 2004) macht der Mindestlohn mit 720 Rubeln gerade einmal 30% des Existenzminimums
aus. |
Die Größe
"Existenzminimum" wird verwendet:
1. zur Bewertung des Lebensstandards der Bevölkerung für die Sozialpolitik
2. als Grundlage für die Festsetzung des Mindestlohnes
(MROT) und der Mindest-Altersrente
3. zur Bestimmung der Höhe von Stipendien, der Sozialhilfe und anderer
sozialer Unterstützungszahlungen |
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Staatlich festgesetztes
Existenzminimum in Rubeln für folgende Bevölkerungsgruppen
RF |
Quartal |
pro Kopf |
arbeitsfähige Bevölkerung |
Rentner |
Kinder |
Gesetz |
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| II 2004 |
2363 |
2588 |
1793 |
2313 |
Reg.-Verordnung Nr. 456 vom 03.09.2004 |
| I 2004 |
2293 |
2502 |
1747 |
2259 |
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Jedes Föderale
Subjekt bestimmt für seine Bevölkerung ein eigenes Exitenzminimum
auf der Grundlage der dort herrschenden Lebensverhältnisse. Für
Moskau liegen die Summen natürlich höher. |
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Staatlich festgesetztes
Existenzminimum in Rubeln für folgende Bevölkerungsgruppen
Moskau |
Quartal |
pro Kopf |
arbeitsfähige Bevölkerung |
Rentner |
Kinder |
Gesetz |
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| II 2004 |
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Moskauer Reg.-Verordnung Nr. 292 vom 11.05.2004 |
| I 2004 |
3374,41 |
3809,30 |
2427,08 |
3182,71 |
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MROT
I
dient als Bemessungsgrundlage für
1. die Regulierung der (Tarif-)Löhne sowie
2. die Festsetzung von Unterstützungszahlungen im Falle von (befristeter)
Arbeitsunfähigkeit und
3. Entschädigungszahlungen im Falle von berufsbedingten Körperverletzungen,
Berufskrankheiten und anderen Gesundheitsschäden, die durch die Berufsausübung
hervorgerufen werden |
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MROT
II
dient als Bemessungsgrundlage unter anderem für
1. die Berechnung von Steuern, Abgaben, Strafen sowie anderer Zahlungen,
die per Gesetz auf der Grundlage von MROT II ermittelt werden.
2. die Zahlung von Stipendien, staatlicher sozialer Unterstützung
und anderen obligatorischen Zuwendungen; die per Gesetz auf der Grundlage
von MROT II ermittelt werden.
3. die Berechnung von zivilrechtlichen Pflichtabgaben: Einkommensteuer
und Rentenbeitrag |
Allein für die geplante 20%ige Anhebung des MROT 2005 und die
damit verbundene Anhebung der Löhne der Beschäftigten von Bundeseinrichtungen
(federalnyje Bjudschetniki) sind laut Gesundheitsminister 19,8 Milliarden
Rubel vorgesehen.
Ob und wie die Föd. Subjekte die Lohnerhöhung ihrer Bjudschetniki
bezahlen können, ist noch unklar. |
| Gültigkeit |
Mindestlohn I |
Mindestlohn II |
Gesetz |
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| ab 01.01.2005 |
720 |
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angekündigt |
| ab 01.10.2003 |
600 |
100 |
Föderales Gesetz Nr. 82-FG vom 19.06.2000 |
| ab 01.05.2002 |
450 |
100 |
| ab 01.07.2001 |
300 |
100 |
| ab 01.01.2001 |
200 |
100 |
| ab 01.07.2000 |
132 Rubel |
83,49 Rubel |
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